Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Geltungsbereich
Die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen
für den Kartenverkauf für die Veranstaltungen des Vereins "Society of Arts" (im
Folgenden „Verein“ genannt), insbesondere das jährlich
wiederkehrende Literaturfestival Zürich (LFZ). Darüber hinaus
regeln sie sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die
im Rahmen der Veranstaltungen des Vereins zwischen den Besuchenden
von Veranstaltungen aller Geschäftsbereiche und dem Verein
entstehen. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen, die in
Kooperation mit dem Verein stattfinden, bei denen der Verein aber
nicht selbst der Veranstalter ist.
B 1. Allgemeine Regelungen
B 1.1. Der Zutritt zu den Veranstaltungen – sowohl vor Ort, als auch online – ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
B 1.2. Der Verein hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
B 1.3. Das Anfertigen jedweder Art von
Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist
grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für die Benutzung von
Mobiltelefonen oder sonstiger Geräte mit entsprechenden Funktionen
zum Zweck der Bild- und Tonaufzeichnung.
B 1.4. Für Schäden, die von Besuchern
der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder
sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden,
haftet der Verursacher.
B 1.5. Den Anweisungen des
Festivalpersonals ist Folge zu leisten. Der Verein behält
sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss
von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises
auszusprechen.
B 1.6. Das Mitführen von
pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen
Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential
ausgehen könnte, ist untersagt. Der Verein behält sich das
Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der
Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises
auszusprechen.
B 1.7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich innerhalb des Gebietes der Stadt Zürich zu verlegen. Die Eintrittskarten behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit, eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
B 1.8. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.
B 1.9. Die
Veranstaltungen des Vereins wie das Programm des Literaturfestival
Zürich und die Anfangszeiten der jeweiligen Veranstaltungen sind
den offiziellen Veröffentlichungen des Festivals (Webseite,
Programmheft) und seiner Veranstaltungspartner
(Kaufleuten, Literaturhaus) zu entnehmen. Änderungen der
Programmzeiten behält sich der Verein vor.
B 2. Datenschutz
Der Verein behandelt die von den Besuchern und Kunden überlassenen Daten vertraulich. Der Verein verarbeitet und verwendet die im Rahmen des Ticketerwerbs erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung seiner Leistungen. Der Verein ist berechtigt, die überlassenen Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Mit dem Kauf eines Tickets erklären sich die Besucher*innen einverstanden, dass ihre Email-Adressen in den Newsletter-Verteiler aufgenommen werden, um ihnen aktuelle Informationen und Angebote rund um das Festival (z.B. Infos zu Programm und Festivalbesuch, Vergünstigungen, kurzfristigeÄnderungen) zukommen zu lassen oder sie auf ähnliche Veranstaltungen hinzuweisen. Die Daten werden nur im dargelegten Umfang genutzt. Der Kunde kann den Newsletter jederzeit abbestellen (Opt-Out), dann wird seine Adresse aus dem Verteiler genommen. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen des Vereins finden Sie unter Datenschutz.
B 3. Urheberschutz
Sämtliche auf www.literaturfestivalzuerich.com angebotenen Texte, Bilder, Grafiken, Videos sowie deren Anordnung und grafische Aufbereitung auf der Website unterliegen dem Schutz des Schweizerischen Urheberrechts und weiterer Schutzgesetze. Eine Verwendung, Verbreitung oder Veränderung der Inhalte dieser Website (z.B. Texte oder Grafiken) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der SOCIETY OF ARTS in Schriftform (schriftlich, Unterschrift erforderlich) gestattet.
C. Streaming- und Online-Angebote
C 1. Geltungsbereich
Die
folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
digital zugänglichen Veranstaltungen des Literaturfestival Zürich,
die vom Verein veranstaltet werden. Sie regeln das
Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber sowie Inhaber von
Online-Eintrittskarten (im Folgenden „KUNDEN“) und des Vereins.
Die zwischen dem Verein und dem KUNDEN getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich ausschliesslich aus diesen AGB.
Abweichende oder ergänzende Regelungen des KUNDEN gelten nicht.
C 2. Streamingdienste
C 2.1. Der Verein bietet unter
www.literaturfestivalzuerich.com Mitschnitte von Veranstaltungen des
Literaturfestival Zürich per Stream zur kostenpflichtigen Nutzung an.
Mitschnitte im Archiv werden als Video on demand angeboten. Der
digitale Zugang zu den Veranstaltungen erfolgt durch die Nutzung
eines Live-Streamings.
C 2.2. Das Videosignal der
Veranstaltungen wird in High Definition produziert und für das
Internetstreaming encodiert. Dem KUNDEN stehen je nach
Internet-Anbindung verschiedene Übertragungsqualitäten zur
Verfügung.
C 2.3. Der Verein entscheidet
eigenständig, welche Veranstaltungen des Literaturfestival Zürich
als Live- oder On-Demand-Streaming angeboten werden. Ein Anspruch
des KUNDEN auf Zugänglichmachung bestimmter Aufnahmen besteht auch
dann nicht, wenn der Verein dies vorher angekündigt hat. Der Verein
behält sich ferner vor, einzelne Inhalte aus rechtlichen Gründen
aus dem Archiv zu entfernen und/oder bestimmte Regionen aus
rechtlichen Gründen von dem Angebot der Streamingdienste
auszuschliessen (Geoblocking).
C 2.4. Nicht Gegenstand des Vertrages
zwischen dem KUNDEN und dem Verein ist die Bereitstellung des
Internetzugangs, der für die Inanspruchnahme der in Ziff. C2.1 und
C2.2 beschriebenen Streamingdienste erforderlich ist.
C 3. Nutzung
C 3.1. Die Nutzung der Streamingdienste durch den KUNDEN ist gegenständlich und zeitlich begrenzt. Der KUNDE darf die Streamingdienste nur im privaten Bereich nutzen.
C 3.2. Der Verein bietet dem KUNDEN
folgende Nutzungsart an:
Mit dem Kauf eines Tickets erhält der
KUNDE im Gültigkeitszeitraum seines Tickets einen digitalen Zugang zur
entsprechenden Veranstaltung per Video-Stream. Die Nutzungsdauer
beginnt nicht mit dem Kauf des Tickets, sondern ab dem Zeitpunkt der
Verfügbarkeit des Streams, und ist bei Live-Streams auf die Dauer
der Veranstaltung beschränkt. Seit 2024 ist es technisch möglich, dass der Live-Stream mit dem gleichen Ticket nochmals angeschaut werden kann. Diese sekundäre Nutzung ist auf 3 Tage beschränkt und ein Anspruch darauf besteht nicht.
C 3.3. Der KUNDE verpflichtet sich, die
Streamingdienste nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist es ihm untersagt,
- Veranstaltungen vollständig oder
teilweise aufzuzeichnen;
- den Stream für kommerzielle Zwecke
zu nutzen oder ihn öffentlich vorzuführen, zu senden oder ihn in sonstiger Weise
öffentlich zugänglich zu machen; oder
- den Stream zu vervielfältigen
und/oder zu verbreiten.
C4.
Kauf von Streaming-Tickets
C 4.1. Um ein Streaming-Ticket zu kaufen, wählt der KUNDE das Ticket durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ aus. Dieser Vorgang stellt kein Vertragsangebot dar. Das gewünschte Ticket wird lediglich vorgemerkt. Auch das Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ stellt noch kein Vertragsangebot dar.
C 4.2. Ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Streamingdienste gibt der KUNDE erst durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Vor Abgabe der Bestellung wird dem KUNDEN noch einmal der Inhalt der Bestellung (Titel der Veranstaltung, Ticketart, Preis, Stückzahl, Zwischen- und Gesamtsumme) angezeigt. Der KUNDE kann die Bezahlungsmodalitäten über die auf der Übersichtsseite vorgesehenen Änderungsbuttons korrigieren.
C 4.3. Nach Eingang der Bestellung erhält der KUNDE vom Verin eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt. Hierdurch erfolgt auch die Annahme des Angebots auf Vertragsabschluss (im Folgenden: „KAUFVERTRAG“).
C 4.4. Nach dem Kauf des Tickets erhält der KUNDE eine E-Mail mit den Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort), um das Video auf der digitalen Bühne des Literaturfestival Zürich (www.literaturfestivalzuerich.com) anschauen zu können. Bei einem Live-Stream ist der Zugang zur Veranstaltung erst ab 30 Minuten vor der Veranstaltung möglich. Bei einem Video on Demand ist der Zugang unmittelbar nach der Bestellbestätigung möglich.
C 5. Widerrufs- und Rückgaberechte
C 5.1. Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Tickets sind ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Zugang zu Live-Streams als auch für Videos on Demand.
C 5.2. Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung auf ein späteres Datum behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
C 5.3. Im unwahrscheinlichen Fall, dass eine Veranstaltung frühzeitig abgebrochen oder abgesagt werden muss und kein Ersatzdatum gefunden werden kann, leistet der Veranstalter keine Rückerstattungen für die gekauften Tickets. Mit dem Kauf des Tickets stimmen die Besucherinnen und Besucher diesen Bedingungen ausdrücklich zu und tragen dieses Risiko. Der Grund für den strikten Rückerstattungsausschluss ist, dass das Gros der Festivalkosten des Veranstalters für Honorare, Löhne, Logistik, Infrastruktur, Technik, Miete etc. vertraglich gebunden sind und unabhängig davon anfallen, ob die Veranstaltung stattfinden kann.
C 6.
Preise und Zahlung
C 6.1. Die Preise der Tickets sowie deren Laufzeit ergeben sich aus der Angebotsdarstellung. Es handelt sich um Bruttopreise, einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
C 6.2. Der Gesamtpreis der Bestellung einschließlich der Mehrwertsteuer wird dem KUNDEN auf einer Übersichtsseite angezeigt, bevor er die Bestellung abgibt.
C 6.3. Der Kaufpreis ist im Voraus zu zahlen und wird unmittelbar mit Abschluss der Bestellung fällig.
C 6.4. Dem KUNDEN stehen auf
www.literaturfestivalzuerich.com verschiedene Zahlungsmitteln zur
Verfügung (Mastercard, Visa, Twint u.a.). Es besteht kein Anrecht auf andere Zahlungsarten.
C 7.
Zugangsdaten
C 7.1. Die Zugangsdaten (Streaming-Link und Passwort) zum Stream dürfen ausschliesslich von dem KUNDEN benutzt werden. Der KUNDE darf die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
C 7.2. Der KUNDE haftet für alle Schäden, die durch eine Drittnutzung herbeigeführt werden, sofern er den Missbrauch der Zugangsdaten zu vertreten hat. Der Nachweis für ein fehlendes Verschulden obliegt dem KUNDEN.
C 8. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, falls damit kein Gewinn erzielt wird. Der gewerbsmässige Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.
C 9.
Gewährleistung
C 9.1. Der Verein übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit des Internetzugangs sowie des genutzten Endgeräts.
C 9.2. Der Verein wird technische
Störungen unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten
beseitigen. Führt eine Störung des Dienstes dazu, dass der KUNDE
den abgerufenen Videostream nicht nutzen kann oder die
Nutzungsmöglichkeit für den KUNDEN erheblich beeinträchtigt
ist, bietet der Verein folgende Ersatzleistungen an:
a. Ist ein Live-Streaming aus
technischen Gründen nicht möglich, kann in der Regel dennoch eine technisch einwandfreie Video-Aufzeichnung produziert werden. Diese stellt der Verein dem KUNDEN zur Verfügung, so
dass der KUNDE die betroffene Veranstaltung zu einem späteren
Zeitpunkt anschauen kann.
b. Im Falle der Störung des Dienstes
bei einem Video on Demand-Streaming ermöglicht der Verein die
Nutzung des Streams zu einem späteren Zeitpunkt.
D. Physischer Festivalbesuch
D 1. Vertragsschluss und Nutzung der Eintrittskarten
Der Eintritt zu den Veranstaltungen
wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Vor dem
Eintritt zu den Veranstaltungen des Vereins ist der KUNDE
verpflichtet, am Einlass des Veranstaltungsgeländes dem
Einlasspersonal die erworbene Eintrittskarte vorzuzeigen und sich
gegebenenfalls durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.
Eintrittskarten
können im Voraus online auf der Festivalwebseite
(www.literaturfestivalzuerich.com)
sowie auf den Webseiten des Kaufleuten und dem Literaturhaus Zürich
erworben werden. Falls eine Veranstaltung nicht ausverkauft ist,
sind jeweils auch an der Abendkasse Eintrittskarten erhältlich. Für
die Veranstaltungen des Vereins gibt es verschiedene Kartenpreise,
die vom Verein festgelegt und veröffentlicht werden.
Normalerweise werden unnummerierte Sitzplatzkarten angeboten. Für bestimmte Veranstaltungen können auch nummerierte Sitzplätze erhältlich sein oder Stehplätze (z.B. für Konzerte) – die entsprechende Kategorie wird beim Ticketkauf und auf den Karten vermerkt.
Der Verein behält sich vor, einzelne
Veranstaltungen vom Online-Verkauf auszuschliessen, sowie in
begründeten Einzelfällen die Kartenvergabe für den KUNDEN zu
beschränken.
Die Eintrittskarten sind
ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem
Käufer/ der Käuferin von Eintrittskarten ist es insbesondere
untersagt:
- die Eintrittskarten im Internet
zum Kauf anzubieten,
- die Eintrittskarten, ohne
ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins, zu
veräussern,
- die Eintrittskarten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins, zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn weiterzugeben oder zu verwenden.
Im Falle des Zuwiderhandelns verliert
der/die Ticketkäufer*in bzw. der/ die Ticketinhaber*in das Recht
zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des
Ticketpreises oder der Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt
vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für
etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem
Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung,
Betrug, Urkundenfälschung).
D 2. Platzwahl und Platzreservierung
Für alle Veranstaltungen wird eine Eintrittskarte benötigt. Dies gilt auch für kostenfreie Veranstaltungen. Diese können im Vorverkauf oder an der Abendkasse erworben werden. Platzreservierungen sind nicht möglich.
Es besteht kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Wenn die Tickets im Vorverkauf erworben oder reserviert wurden, müssen sie bis spätestens 20 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse vorgezeigt werden. Nach diesem Zeitpunkt werden die freien Plätze an Besucherinnen auf der Warteliste vergeben. Besucherinnen und Besuchern, die erst nach diesem Zeitpunkt an die Abendkasse kommen, kann der Einlass auch mit einem gültigen Ticket nicht mehr garantiert werden. Allenfalls muss mit einem Stehplatz vorlieb genommen werden. Eine Rückerstattung oder Teilrückzahlung des Ticketpreises ist bei spätem Erscheinen ausgeschlossen.
Bei nummerierten Sitzplatzkarten ist es nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Tickets für Stehplätze berechtigen nicht zum Bezug eines Sitzplatzes.
D 3. Kartenverkauf an den Abendkasse
Die Abendkasse findet an den
Veranstaltungsorten ab 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn statt.
Die Veranstaltungen werden
verschiedenen Preiskategorien zugeordnet, die in den Publikationen
ausgewiesen sind. Die Preise, Ermässigungen und Gebühren sind
insbesondere auf der Webseite des Literaturfestival Zürich
(www.literaturfestivalzuerich.com) und/oder per Aushang an der
Abendkasse ersichtlich.
D 4. Festivalpässe und Freikarten
Festivalpässe (falls verfügbar) gelten nur für die
Veranstaltungen innerhalb der Festivalwoche des Literaturfestival
Zürich im deklarierten Veranstaltungsjahr. Bei nicht genutzten
Kartenkontingenten entsteht kein Anspruch auf Auszahlung oder
Nutzung der Festivalpässe bei Offseason-Events oder in Folgejahren.
Inhaber von Festivalpässen müssen für die gewünschte
Veranstaltung eine Platzkarte an der Abendkasse abholen.
Bei Einlass in das Festivalgelände
(resp. in den Veranstaltungsraum) ist die Platzkarte in Verbindung
mit dem Festivalpass vorzulegen.
Freikarten müssen ebenfalls für die
gewünschte Veranstaltung an den Kartenkassen gegen eine Platzkarte
eingetauscht werden.
D 5. Akkreditierungen
Akkreditierungsanfragen
garantieren keine Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich die
Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor.
Sie
sind für ausgewiesene Veranstaltungen gültig. Eine pauschale
Akkreditierung für die ganze Festivalwoche ist nicht möglich.
Inhaber von Akkreditierungen müssen für die gewünschte
Veranstaltung eine Platzkarte an den Kartenkassen abholen. Das
Platzticket ist nur zusammen mit der Akkreditierung gültig.
D 6. Ermässigungen
Ermässigungen werden den berechtigten
Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den
Kassen gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden
Ermäßigungen sind auf unserer Website und in unseren Publikationen
einzusehen oder an der Kasse zu erfragen. Der Verein behält sich
vor, auf bestimmte Veranstaltungen keine Ermässigungen zu gewähren oder diese auf ein bestimmtes Kontingent pro Veranstaltung zu beschränken.
Der Verein verlangt bei allen
ermässigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der
entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am
Vorstellungstag bestehen. Die Ermäßigungsberechtigung muss im
Original vorgelegt werden und bei Einlass ohne Aufforderung
vorgezeigt werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der
Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachträglich zu
entrichten.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen
pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Buchungsvorganges
können Ermässigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
D 7. Zahlung und Rechnung
An den Kartenkassen sind Barzahlung, TWINT sowie EC-Zahlung und Kreditkarten möglich. Die Erstellung einer Rechnung oder Quittung erfolgt auf Wunsch und kann nachträglich nicht nachgeholt werden.
D 8. Karten im Online-Verkauf/Shop
Mögliche Gebühren für den Verkauf
über das Internet („Online“-Verkauf) werden im Laufe des
Buchungsvorgangs ausgewiesen. Alle online gekauften Tickets müssen
im Vorfeld ausgedruckt werden oder können mittels QR- oder Strich-Codes (z.B.
auf dem Smartphone-Display) ausgewiesen werden.
Ein Einlass ohne Karte und nur mit der
Bestellbestätigung ist nicht möglich. Umtausch, Rückgabe und
Stornierung der Tickets sind nach Absenden der Online-Bestellung
nicht mehr möglich.
D 9. Rücknahme und Erstattung von Eintrittskarten
D 9.1. Umtausch, Rückgabe oder Rück- bzw. Teilerstattung von erworbenen Tickets ist ausgeschlossen. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Kunde verhindert ist, erkrankt oder aus anderen persönlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
D 9.2. Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung auf ein späteres Datum behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
D 9.3. Im unwahrscheinlichen Fall, dass eine Veranstaltung frühzeitig abgebrochen oder abgesagt werden muss und kein Ersatzdatum gefunden werden kann, wird der Kaufpreis für gekaufte Tickets nicht rückerstattet. Mit dem Kauf des Tickets stimmen die Besucherinnen und Besucher diesen Bedingungen ausdrücklich zu und tragen dieses Risiko. Der Grund für den strikten Rückerstattungsausschluss ist, dass das Gros der Festivalkosten des Veranstalters für Honorare, Löhne, Logistik, Infrastruktur, Technik, Miete etc. vertraglich gebunden sind und unabhängig davon anfallen, ob die Veranstaltung stattfinden kann. Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises ist darum ausgeschlossen.
D 10. Verlorene Tickets
Verlorene Tickets werden nicht erstattet, und auch nicht an der Kasse neu ausgedruckt.
D 11. Wechsel des Veranstaltungsorts
Der Verein ist bestrebt, während dem Festival möglichst viele Veranstaltungen auf der Openair-Bühne im Alten Botanischen Garten durchzuführen. Aus wetterbedingten, technischen oder anderen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass eine als Open-Air-Veranstaltung angekündigte Veranstaltung nach drinnen ins Kaufleuten verlegt wird. Es ist sogar möglich, dass während der Festivalwoche überhaupt keine Veranstaltungen im Freien stattfinden können.
Was als "unsicheres Wetter" gilt, liegt dabei allein im Ermessen des Veranstalters. Sobald der Entscheid am Veranstaltungstag kommuniziert wird, kann der Veranstaltungsort nicht mehr gewechselt werden – selbst wenn das Wetter dann entgegen den Prognosen schön bleibt.
D 12. Einlass
Die Berechtigung, einer bestimmten
Veranstaltung beizuwohnen, wird mit der gültigen Eintrittskarte
nachgewiesen. Die Veranstaltungsorte dürfen ohne eine gültige
Eintrittskarte nicht betreten werden.
Der Verein behält sich das Recht vor,
die Zutrittsberechtigung jederzeit zu prüfen und bei fehlender
Zutrittsberechtigung den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern
bzw. den/ die Besucher*in aus dem Gelände/Saal zu verweisen. Der/
die Besucher*in hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der
Vorführung aufzubewahren.
Sitzplätze können nur garantiert
werden, wenn die reservierten oder gekauften Tickets bis 20 Minuten vor Veranstaltungsbeginn
an der Abendkasse vorgezeigt wurden. Der Verein behält sich vor, nicht eingenommene
Plätze eine Viertelstunde vor Beginn der Vorstellung neu zu vergeben. Besucherinnen und Besuchern, die erst nach diesem Zeitpunkt an die Abendkasse kommen, kann der Einlass auch mit einem gültigen Ticket nicht mehr garantiert werden. Allenfalls muss mit einem Stehplatz vorlieb genommen werden. Eine Rückerstattung oder Teilrückzahlung des Ticketpreises ist bei spätem Erscheinen ausgeschlossen.
D 13. Verhalten am Festival / Verbotene Gegenstände
Die Besucher*innen verhalten sich auf dem Festivalgelände vorsichtig und anständig. Sie respektieren die Abschrankungen auf dem Festivalgelände und die Weisungen des Personals. Sie respektieren die Persönlichkeitsrechte der auftretenden Acts, des Personals, der Standbetreiber und der anderen Festivalbesucher. Hygienevorschriften und Hygieneempfehlungen (etwa Abstand zu anderen Personen, Tragen von Masken etc.), die von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Körperschaften ausgegeben wurden, sind von den Besucher*innen ständig einzuhalten.
Die Besucher*innen bringen keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mit auf das Festivalgelände. In allen Sälen und Spielstätten – indoor und openair – sind folgende Dinge untersagt:
- das Mitbringen von professionellen Foto- und Videokameras
- die Aufnahme mit Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten
- Telefonieren während den Veranstaltungen
- Pyrotechnische Gegenstände,
- Megaphone oder sonstige lärmbelästigende Geräte,
- das Mitbringen von Tieren (ausgenommen ausgebildete Assistenzhunde),
- der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jeglicher Art,
- Drohnen,
- Illegale Betäubungsmittel,
- Verteilen von Werbematerialien aller Art, sowie Anbringen von Plakaten ohne vorherige schriftliche Genehmigung,
- mutwillige Beschädigung oder Diebstahl in allen Spielstätten,
- das Tragen von Waffen jedweder Art.
Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Das Sicherheitspersonal des Vereins kann weitere Gegenstände verbieten. Besucher*innen, die gegen die Hausordnung verstossen, können nach einer Mahnung des Personals ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Veranstaltung verwiesen werden.
Das Festivalpersonal sowie Mitarbeitende des Vereins sind aus sicherheitstechnischen Gründen berechtigt, Taschen und Kleidung von Besucher*innen vor dem Eintritt und bei Verlassen des Veranstaltungsortes zu durchsuchen oder aber die Besucher*innen aufzufordern den Inhalt der Taschen und Kleidungsstücke offen zu legen. Verweigert oder verhindert der/ die Besucher*in die Durchsuchung oder Offenlegung, wird der Zutritt zur Veranstaltung ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt.
D 14. Fotografieren und Filmen
Die Mitnahme von Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten an die Veranstaltungen nicht gestattet. Das Mitschneiden von Bild und Ton durch Mobiltelefone, Tablets oder vergleichbare Geräte ist untersagt.
Auch mit der Handykamera ist das Fotografieren grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch gestattet und unter dem Vorbehalt, dass dadurch der Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird und sich andere Besucher*innen nicht gestört fühlen. Die Verwendung zu kommerziellen Zwecken setzt das schriftliche Einverständnis des Vereins voraus. Die Rechte Dritter bleiben in jedem Fall vorbehalten.
D 15. Weisungen des Personals
Den
Anweisungen des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten. Diese
üben das Hausrecht der verschiedenen Spielstätten aus und sind
gegenüber den Besucher*innen weisungsbefugt.
Insbesondere können folgende
Weisungen bezüglicher folgender Punkte erteilt werden:
- Einzuhaltende Hygienevorschriften (etwa Abstand zu anderen Personen, Tragen von Masken etc.),
- Nicht zu betretende Orte des Festivalgeländes,
- Abstände zu Lautsprechern und
weiterem technischem Equipment,
- Teilweise oder vollständige Räumung des Festivalgeländes.
Weisung
können mündlich, schriftlich oder durch Signalisation erfolgen.
Widersetzt sich ein Besucher den Weisungen trotz wiederholter
Aufforderung zur Befolgung, kann er/sie vom
Personals ohne Rückerstattung des Kaufpreises vom Gelände
verwiesen werden.
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen
gelten die Hausordnungen der jeweiligen Spielstätten
uneingeschränkt. Diese sind an den entsprechenden
Veranstaltungsorten einsehbar. Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher*innen belästigen.
D 16. Fotos und Videoaufnahmen des Veranstalters
Der Besucher ist damit einverstanden,
dass der Verein auf dem Festivalgelände Fotos und Videoaufnahmen
(inkl. Ton) erstellt oder erstellen lässt, auf denen der Besucher
erkennbar ist.
Nicht zulässig ist die Erstellung von
Porträtfotos des Besuchers und von Videoaufnahmen des Besuchers,
die den Besucher ungebührlich ins Zentrum rücken.
Der Verein darf die Fotos und
Videoaufnahmen zu folgenden Zwecken verwenden:
- Durchsetzung von zivil- und
strafrechtlichen Ansprüchen des Vereins gegen den Besucher oder
Dritte,
- Bewerbung zukünftiger Ausgaben
des Festivals,
- Erstellung von Rückblicken auf
das Festival,
- Zurverfügungstellung an Partner und Auftretende des Festivals oder zukünftiger Festivals, so dass diese damit ihre Mitwirkung am Festival bewerben oder sonst wie bekannt machen können.
D 17. Jugendschutz
Kinder und Jugendliche dürfen
grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Veranstaltungen erhalten, die
für ihr jeweiliges Alter geeignet sind. Bestehen Zweifel über das
Alter von minderjährigen Gästen, ist der Verein berechtigt, deren
Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht
ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis,
Schülerausweis etc.), erhält keinen Einlass zu der betreffenden
Veranstaltung und bekommt seinen Eintrittspreis nicht
zurückerstattet.
D 18. Verlegung / Absage von Veranstaltungen
Entscheidung bei Wettersituation:
Der Verein entscheidet am Morgen der Veranstaltung aufgrund der lokalen Wetterlage, ob die Veranstaltung draußen im Alten Botanischen Garten stattfinden kann. Bei zu erwartenden Gewittern, Stürmen oder starkem Regen findet die Veranstaltung in der kommunizierten Schlechtwetter-Location statt (normalerweise im Kaufleuten).
Veranstaltungsort:
Der endgültige Entscheid wird am Veranstaltungstag ab 12 Uhr auf dieser Webseite kommuniziert. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Verlegung in Innenräume nicht mehr möglich. Sobald kommuniziert wurde, dass die Veranstaltung definitiv open-air stattfindet, wird sie draußen durchgeführt – auch bei späteren Wetterverschlechterungen (sofern es die Sicherheit der auftretenden Künstlerinnen, der Mitarbeitenden und der Besucherinnen und Besucher zulässt.)
Wetterbedingte Änderungen:
Die Wetterlage kann sich am Veranstaltungstag kurzfristig ändern, was zur Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung führen kann. Diese Entscheidung wird ausschließlich zum Schutz der Sicherheit der Künstler:innen, Mitarbeiter:innen und Besucher:innen getroffen. Oberste Priorität hat die Gewährleistung einer sicheren Umgebung.
Zeitpunkt einer wetterbedingten Absage:
Eine wetterbedingte Absage oder Verlegung der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich nicht vor dem Veranstaltungstag. Informationen werden ausschließlich am Veranstaltungsort bzw. auf dieser Website bekanntgegeben.
Kurzfristige wetterbedingte Programmänderung:
Der Verein behält sich vor, den Beginn einer Veranstaltung zu verschieben, die Dauer zu verkürzen oder die Veranstaltung zu unterbrechen und später fortzusetzen, wenn eine Gefährdung besteht oder Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen.
Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung:
Der Verein kann Veranstaltungen wegen höherer Gewalt, schlechter Witterung, Ausfall von Auftretenden oder aus technischen Gründen auf andere Tage oder Orte verlegen. Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Absage oder Abbruch einer Veranstaltung:
Wenn eine Openair-Veranstaltung aufgrund eines unerwarteten Wetterumschwungs frühzeitig beendet oder abgebrochen werden muss, wird ein Ersatztermin angestrebt, sofern die Veranstaltung nicht schon länger als 30 Minuten angelaufen ist (denn dann gilt sie als erfüllt). Die Tickets behalten bis zu diesem festgelegten Ersatztermin ihre Gültigkeit. Ticketinhaberinnen und Ticketinhaber werden rechtzeitig informiert. In den letzten zwölf Festivalausgaben (2013-2024) musste noch keine Open-air-Veranstaltung wetterbedingt abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden, eine solche Maßnahme wäre daher eine absolute Ausnahme.
Kein Ersatzdatum möglich:
Sollte kein Ersatztermin möglich sein, ist eine Rückerstattung der Tickets ausgeschlossen. Durch den Kauf eines Tickets akzeptieren die Besucherinnen und Besucher diese Bedingungen. Der Grund liegt in den vertraglich gebundenen Festivalkosten für Honorare, Löhne, Logistik, Infrastruktur, Technik, Miete etc., die unabhängig von der Durchführung der Veranstaltung anfallen.
Hinweis auf Eigenverantwortung:
Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, warme und wetterfeste Kleidung, Regencapes und festes Schuhwerk mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist aufgrund der Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet.
D 19. Gewährleistungsausschluss
Im Zusammenhang mit dem Festival gewährleistet der Verein insbesondere nicht:
- dass alle angekündigten Künstler*innen auftreten,
- dass angekündigte Künstler*innen nicht durch andere ersetzt werden,
- dass die Acts zu den angekündigten Daten und Zeiten auftreten,
- dass die Acts in der angekündigten Formation auftreten,
- dass die Länge der Darbietung der Acts der angekündigten Länge entspricht,
- dass alle angekündigten Verpflegungsstände und sonstigen Stände und Attraktionen betrieben werden,
- dass die sanitäre Infrastruktur stets funktioniert und sauber ist,
- dass keine Wartezeiten entstehen,
- dass uneingeschränkte Bühnensicht besteht,
- dass die Lautstärke den behördlich vorgeschriebenen Umfang zu jedem Zeitpunkt einhält,
- dass sämtliche Festivalteilnehmer die Hygienevorschriften und Hygieneempfehlungen einhalten,
- dass alle Festivalteilnehmer gesund und insbesondere nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder ähnlichen Viren infiziert sind sind,
- dass es kein schlechtes Wetter (Regen, Hagel, Wind etc.) gibt,
- dass eine Veranstaltung auf der angekündigten Bühne stattfindet,
- dass man vor den Einflüssen des schlechten Wetters (siehe oben) geschützt ist,
- dass das Festivalgelände stets einfach zu begehen ist,
- dass in der Nähe des Festivalgeländes ein Parkplatz vorhanden ist.
Der Ausschluss der Gewährleistung bedeutet, dass den Besucher*innen in Bezug auf die von der Gewährleistung ausgeschlossenen Punkte weder ein Minderungs- noch ein Wandelungsrecht zusteht und dass ihm auch keine sonstigen direkten Schäden ersetzt werden.
D 20. Haftungsausschluss der Presenting-Partner
Als Presenting-Partner des Festivals haftet weder das Literaturhaus Zürich noch das Kaufleuten gegenüber Dritten. Zuständig für die Organisation und Durchführung des Festivals ist der Verein Society of Arts. Darum haftet allein der Verein für die Umsetzung des Festivals.
E. Schlussbestimmungen
E 1. Änderungen
Der Verein ist berechtigt Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen der AGB jederzeit vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Regelungslücken nach Vertragsschluss entstanden sind (z.B. durch Gesetzesänderungen, Erklärung der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung).
E 2. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Schweiz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Mit dem Kauf einer
Eintrittskarte erkennt der KUNDE die vorliegenden AGB als verbindlich
an. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,
so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach
sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige
gesetzliche Regelung ersetzt.